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Inhalte
> Heftarchiv Heft 12/2008
GASTKOMMENTAR
Karl-Heinz Büschemann
Der Autor des traditionellen Jahresabschlusskommentars geht der Frage nach, welche Auswirkungen die im Jahr 2008 bei Unternehmen und in der Gesamtwirtschaft zu beobachtenden Entwicklungen auf die Grundprinzipien der Unternehmensführung und -über-wachung haben könnten.
Aufsichtsrat vom 15.12.2008
, Heft 12
, Seite 169

BEITRAG
Dr. Jan Achsnick/Peter Faulhaber
In den letzten Jahren haben Aufsichtsräte in Deutschland immer mehr Einfluss bekommen, aber damit auch mehr Verantwortung übernommen. Der Beitrag erläutert die sich daraus für die Aufsichtsratsmitglieder ergebenden Haftungsrisiken und Handlungsmöglichkeiten.
Aufsichtsrat vom 15.12.2008
, Heft 12
, Seite 170
- 171

BEITRAG
Dr. Arne Heller
Im dreiköpfigen Aufsichtsrat stellen sich besondere Anforderungen an die Gewährleistung der Beschlussfähigkeit des Überwachungsorgans. Der Autor zeigt diese auf und gibt Lösungsvorschläge für die Praxis.
Aufsichtsrat vom 15.12.2008
, Heft 12
, Seite 172
- 173

BEITRAG
Prof. Dr. Thomas M. Fischer/Dr. Stefanie Beckmann
Um die derzeitige Ausgestaltung der Informationsversorgung der Aufsichtsräte deutscher börsennotierter Unternehmen zu analysieren, wurde an der Universität Erlangen-Nürnberg eine umfassende empirische Untersuchung durchgeführt. Der Beitrag stellt die wesentlichen Ergebnisse dieser Studie vor.
Aufsichtsrat vom 15.12.2008
, Heft 12
, Seite 174
- 176

DAS AKTUELLE STICHWORT
Dr. Christian Zwirner
Der Fair Value stellt den zentralen Bewertungsmaßstab in der IFRS-Rechnungslegung dar. Er soll richtige, zeitnahe und faire Werte generieren. Jeder Bilanzadressat muss sich allerdings der Gefahr einer bestehenden Erwartungslücke zwischen diesem an den Wertmaßstab gestellten Anspruch einerseits und seiner Bedeutung für die Qualität und Aussagekraft der Rechnungslegung...
Aufsichtsrat vom 15.12.2008
, Heft 12
, Seite 177

RECHTSPRECHUNG
BAG, Beschluss vom 16.04.2008 - 7 ABR 6/07, Sachverhalt: Die A. Beteiligungs-GmbH (A), deren Tätigkeit sich auf die Verwaltung eigener Industriebeteiligungen beschränkt und die keine eigenen Arbeitnehmer hat, ist zu 87,4% an der I. GmbH (I) beteiligt, die 1.000 Arbeitnehmer beschäftigt, bei der ein mitbestimmter AR besteht und mit der die A einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen hat. B ist von...
Aufsichtsrat vom 15.12.2008
, Heft 12
, Seite 178
- 179

RECHTSPRECHUNG
LG Frankfurt/M., Urt. v. 06.06.2008 - 3 - 5 O 11/08, Sachverhalt: A und C, Aktionäre der B. AG, erheben Anfechtungsklage gegen HV-Beschlüsse dieser Gesellschaft. A ficht alle 15 Beschlüsse an, C beschränkt die Anfechtung auf den TOP "Wahl des Aufsichtsrats". Noch bevor der Prozessbevollmächtigte der B. AG die Klageerwiderung bei Gericht eingereicht hat, übermittelt der Prozessbevollmächtigte des...
Aufsichtsrat vom 15.12.2008
, Heft 12
, Seite 178
- 179

MELDUNGEN
Einer Meldung der FTD vom 21.11.2008 zufolge fordern die Länderjustizminister als Konsequenz aus der Finanzkrise eine stärkere Entflechtung von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach Ansicht des niedersächsischen Justizministers und derzeitigen Vorsitzenden der Justizministerkonferenz Bernd Busemann (CDU) sei eine "gewisse Karenzzeit" zwischen dem Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat sinnvoll. Bayerns...
Aufsichtsrat vom 15.12.2008
, Heft 12
, Seite 180

MELDUNGEN
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit einem Urteil vom 01.12.2008 (Az.: II ZR 102/07) die Überwachungspflichten des Aufsichtsrats bei Kreditvergaben innerhalb eines Konzerns präzisiert. Nach dem aktuellen Urteil kann sich eine Haftung der Aufsichtsratsmitglieder ergeben, wenn sie es versäumen, die fortdauernde Werthaltigkeit eines von einer Tochter- an die Muttergesellschaft gewährten...
Aufsichtsrat vom 15.12.2008
, Heft 12
, Seite 180

MELDUNGEN
Unternehmensvorstände sind nach der Rechtstradition des Aktiengesetzes nicht nur den Kapitalgebern verpflichtet, sondern ebenso den Arbeitnehmern und der Allgemeinheit. Vielen Vorständen gelte aber die Maximierung des Shareholder Value als höchstes Gebot. Diese einseitige Orientierung widerspreche jedoch den Vorstellungen des Gesetzgebers bei der Verabschiedung des Aktiengesetzes. Darauf weist...
Aufsichtsrat vom 15.12.2008
, Heft 12
, Seite 180

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Corporate Governance Kodex Report 2010:
Die Akzeptanz der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
Das Berlin Center of Corporate Governance hat zum achten Mal die Akzeptanz des Deutschen Corporate Governance Kodex empirisch untersucht. Der Kodex Report 2010, der in Heft 16/2010
von DER BETRIEB erschienen ist, dokumentiert, inwieweit die an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Gesellschaften die insgesamt 82 Empfehlungen und 16 Anregungen der aktuellen Kodexfassung anwenden. Besondere Beachtung erfahren dabei die Bestimmungen, die mit der letzten Revision des Kodex im Juni 2009 neu aufgenommen worden sind. Darüber hinaus wird exemplarisch auf die Art der Umsetzung ausgewählter Kodexregelungen eingegangen.
Aktuelle Studien Aktuelle Studien zur Vergütung
von Vorstands- und Aufsichtsratsorganen
Vergütung deutscher Vorstandsorgane 2009
Die Diskussion um Millionengehälter von Vorständen, deren Unternehmen durch die Wirtschaftskrise in Schieflage geraten sind, bleibt trotz verbesserter konjunktureller Aussichten aktuell. Die zum Teil öffentlich aufgeheizte Diskussion um die Vorstandsbezüge überdeckt allerdings die Tatsache, dass extreme Vorstandsbezüge in Unternehmen des deutschen Prime Standards eher die Ausnahme sind.
Vergütung deutscher Aufsichtsratsorgane 2009
Die Studie stellt mit durchschnittlich 330 analysierten Unternehmen des Prime Standards für die Jahre 2005 bis 2008 eine der bisher umfangreichsten Studien zum Thema Aufsichtsratsvergütung in Deutschland dar. Im Fokus stehen erfolgsunabhängige und –orientierte Vergütungskomponenten, Sitzungsgelder und sonstige Zahlungen.
Aktuelle Sonderausgabe Innere Organisation von Aufsichtsräten und Beiräten
Eine zielgerichtete Organisation seiner Tätigkeit ist für jeden Aufsichtsrat eine unabdingbare Voraussetzung, um seiner immer anspruchsvolleren Überwachungsaufgabe gerecht werden zu können. Durch das Inkrafttreten des BilMoG haben sich die Vorgaben, die der Aufsichtsrat hierbei beachten muss, weiter erhöht. Die Frage nach der Einrichtung eines Prüfungsausschusses und das Vorhandensein eines sog. „Financial Expert“ im Aufsichtsrat sind nur zwei Themenfelder, die in diesem Zusammenhang zu nennen sind. Vor diesem Hintergrund widmen wir der inneren Organisation von Aufsichtsräten und Beiräten mit der aktuellen Sonderausgabe von „Der Aufsichtsrat“ ein komplettes Heft.
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