Heft 06/2009

GASTKOMMENTAR
Prof. Dr. Dr. Ma­nu­el R. Thei­sen

Mit dem Bi­lanz­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz wer­den erst­mals Qua­li­fi­ka­ti­ons­an­for­de­run­gen für Auf­sichts­rats­mit­glie­der ge­setz­lich vor­ge­schrie­ben. Der Au­tor schil­dert die Fol­gen, die sich hier­aus bei Nach- bzw. Neu­wah­len für die Be­set­zung von Auf­sichtsräten ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ter Ge­sell­schaf­ten er­ge­ben.
Aufsichtsrat vom 15.06.2009 , Heft 06 , Seite 81    
BEITRAG
Dr. Ar­no Mah­lert

Im Rah­men sei­ner Über­wa­chungs­pflich­ten muss der Auf­sichts­rat dar­auf ach­ten, ob der Vor­stand ein funk­ti­onsfähi­ges Com­p­li­an­ce- Sy­stem in­stal­liert hat. Der Bei­trag erläutert, war­um er­folg­rei­che Com­p­li­an­ce über for­ma­le Struk­tu­ren und Pro­zes­se hin­aus­ge­hen muss und dass es ins­be­son­de­re auf die han­deln­den Per­so­nen an­kommt.
Aufsichtsrat vom 15.06.2009 , Heft 06 , Seite 82 - 83    
BEITRAG
Prof. Dr. Ro­de­rich C. Thümmel

Die Haf­tung des Auf­sichts­rats ge­winnt im­mer mehr Be­deu­tung, sei es durch veränder­te recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen, sei es durch die ge­stie­ge­ne Auf­merk­sam­keit der Öffent­lich­keit. Der Au­tor geht auf die Haf­tungs­grund­la­gen und die dar­aus re­sul­tie­ren­den Her­aus­for­de­run­gen für Auf­sichts­rats­mit­glie­der ein und zeigt Ab­wehr­stra­te­gi­en auf.
Aufsichtsrat vom 15.06.2009 , Heft 06 , Seite 84 - 85    
BEITRAG
Prof. Dr. Hol­ger Flei­scher

Die Ein­ho­lung fach­kun­di­gen Rechts­rats durch Auf­sichts­rats­mit­glie­der ist in im­mer mehr Fällen ge­bo­ten. Da­mit ei­ne sol­che Rechts­be­ra­tung durch Drit­te für die Auf­sichts­rats­mit­glie­der aber auch ent­la­sten­de Wir­kung ent­fal­tet, muss sie be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen genügen. Der Bei­trag stellt die wich­tig­sten Kri­te­ri­en vor.
Aufsichtsrat vom 15.06.2009 , Heft 06 , Seite 86 - 88    
DAS AKTUELLE STICHWORT
Dr. Ingo Natusch

Chinese Wall ist die aus dem anglo-amerikanischen Raum stammende und ins Deutsche übernommene Bezeichnung für Informationsbarrieren innerhalb von Banken, die als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) tätig sind. Der Begriff lehnt sich an die Chinesische Mauer als Sinnbild für Größe und Stärke und ihre Fähigkeit an, zwei Seiten wirkungsvoll...
Aufsichtsrat vom 15.06.2009 , Heft 06 , Seite 89    
RECHTSPRECHUNG

LG Ulm, Beschluss vom 07.05.2009 - 10 T 10/09, Sachverhalt: Die K. AG ist am 27.08.2001 gegründet und am 07.01.2002 in das HR eingetragen worden. Bis zur Beendigung der HV, die über die Entlastung des AR für das erste Rumpfgeschäftsjahr zu beschließen hatte, bestellten die Gründer M, G und A. K zu Mitgliedern des AR. Diese bestellten S. K zum Vorstand. Aktionäre der Gesellschaft waren S. K mit...
Aufsichtsrat vom 15.06.2009 , Heft 06 , Seite 90 - 91    
RECHTSPRECHUNG

LG München, Urteil vom 11.12.2008 - 5 HK O 15201/08, Sachverhalt: Die B. AG, eine börsennotierte Gesellschaft mit einem in 180.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapital von 4,68 Mio. Euro, führte am 29.07.2008 ihre Jahreshauptversammlung durch. Auf der Tagesordnung stand u.a. die Beschlussfassung über die Entlastung von Vorstand und AR für das Geschäftsjahr 2007. Zu Beginn der etwa zwei Stunden...
Aufsichtsrat vom 15.06.2009 , Heft 06 , Seite 90 - 91    
MELDUNGEN

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat in ihrer Sitzung am 29.05.2009 eine Reihe von Anpassungen des DCGK beschlossen. Einer Meldung der Kommission zufolge wird nun die klare Empfehlung ausgesprochen, dass Vorstände eines Unternehmens nicht in den Aufsichtsratsvorsitz wechseln sollen. Dagegen werde eine generelle Cooling off-Periode im Hinblick auf die angestrebte Professionalisierung...
Aufsichtsrat vom 15.06.2009 , Heft 06 , Seite 92    
MELDUNGEN

Der Deutsche Bundestag hat am 29.05.2009 das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) verabschiedet. Aktionäre sollen künftig besser informiert und ihre Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Zusammen mit einer Vereinfachung des Vollmachtsstimmrechts der Banken will das Gesetz die Präsenz von Aktionären in der Hauptversammlung erhöhen. Das ARUG soll sog. "räuberischen Aktionären"...
Aufsichtsrat vom 15.06.2009 , Heft 06 , Seite 92    
Corporate Governance
Kodex Report 2010: Die Ak­zep­tanz der Emp­feh­lun­gen und An­re­gun­gen des Deut­schen Cor­po­ra­te Go­ver­nan­ce Ko­dex Das Ber­lin Cen­ter of Cor­po­ra­te Go­ver­nan­ce hat zum ach­ten Mal die Ak­zep­tanz des Deut­schen Cor­po­ra­te Go­ver­nan­ce Ko­dex em­pi­risch un­ter­sucht. Der Ko­dex Re­port 2010, der in Heft 16/2010 von DER BETRIEB er­schie­nen ist, do­ku­men­tiert, in­wie­weit die an der Frank­fur­ter Wert­pa­pier­bör­se no­tier­ten Ge­sell­schaf­ten die ins­ge­samt 82 Emp­feh­lun­gen und 16 An­re­gun­gen der ak­tu­el­len Ko­dex­fas­sung an­wen­den. Be­son­de­re Be­ach­tung er­fah­ren da­bei die Be­stim­mun­gen, die mit der letz­ten Re­vi­si­on des Ko­dex im Ju­ni 2009 neu auf­ge­nom­men wor­den sind. Darüber hin­aus wird ex­em­pla­risch auf die Art der Um­set­zung aus­ge­wähl­ter Ko­dex­re­ge­lun­gen ein­ge­gan­gen.
Aktuelle Studien
Aktuelle Studien zur Vergütung von Vorstands- und Aufsichtsratsorganen Vergütung deutscher Vorstandsorgane 2009 Die Dis­kus­si­on um Mil­lio­nen­gehäl­ter von Vor­stän­den, de­ren Un­ter­neh­men durch die Wirt­schafts­kri­se in Schief­la­ge ge­ra­ten sind, bleibt trotz ver­bes­ser­ter kon­junk­tu­rel­ler Aus­sich­ten ak­tu­ell. Die zum Teil öf­fent­lich auf­ge­heiz­te Dis­kus­si­on um die Vor­stands­be­zü­ge über­deckt al­ler­dings die Tat­sa­che, dass ex­tre­me Vor­stands­be­zü­ge in Un­ter­neh­men des deut­schen Pri­me Stan­dards eher die Aus­nah­me sind.

Vergütung deutscher Aufsichtsratsorgane 2009 Die Stu­die stellt mit durch­schnitt­lich 330 ana­ly­sier­ten Un­ter­neh­men des Pri­me Stand­ards für die Jah­re 2005 bis 2008 ei­ne der bis­her um­fang­reich­sten Stu­di­en zum The­ma Auf­sichts­rats­ver­gütung in Deutsch­land dar. Im Fo­kus ste­hen er­folgs­un­ab­hän­gi­ge und –ori­en­tier­te Ver­gütungs­kom­po­nen­ten, Sit­zungs­gel­der und son­sti­ge Zah­lun­gen.
Aktuelle Sonderausgabe
In­ne­re Or­ga­ni­sa­ti­on von Auf­sichts­räten und Beiräten Ei­ne ziel­ge­rich­te­te Or­ga­ni­sa­ti­on sei­ner Tätig­keit ist für je­den Auf­sichts­rat ei­ne un­ab­ding­ba­re Vor­aus­set­zung, um sei­ner im­mer an­spruchs­vol­le­ren Über­wa­chungs­auf­ga­be ge­recht wer­den zu kön­nen. Durch das In­kraft­tre­ten des BilMoG ha­ben sich die Vor­ga­ben, die der Auf­sichts­rat hier­bei be­ach­ten muss, wei­ter er­höht. Die Fra­ge nach der Ein­rich­tung ei­nes Prü­fungs­aus­schus­ses und das Vor­han­den­sein ei­nes sog. „Fi­nan­ci­al Ex­pert“ im Auf­sichts­rat sind nur zwei The­men­fel­der, die in die­sem Zu­sam­men­hang zu nen­nen sind. Vor die­sem Hin­ter­grund wid­men wir der in­ne­ren Or­ga­ni­sa­ti­on von Auf­sichts­räten und Beiräten mit der ak­tu­el­len Son­der­aus­ga­be von „Der Auf­sichts­rat“ ein kom­plet­tes Heft.